Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2020 wieder die Familienunterstützung beschlossen. Diese soll als finanzielle Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern gewährt werden. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich für das laufende Kalenderjahr, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
1. Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
2. Eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe
Nähere Informationen und Antragsformulare im Mitgliederbereich der GÖD