Der GÖD-Bildungsförderungsbeitrag wird unter der Voraussetzung einer aufrechten Mitgliedschaft während des Ausbildungszeitpunktes für nachstehende abgeschlossene Ausbildungen gewährt:
· Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
· Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch den Dienstgeber vorgeschrieben
oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
Bildungsförderungsbeitrag für Abschlüsse ab 1.1.2018 - Formular und Information